Wir beraten Sie als Privatperson, Unternehmer oder Gesellschaft vollumfänglich in steuerlichen Fragestellungen.
Wir bieten Ihnen eine proaktive Steuerberatung hinsichtlich Ihrer individuellen Angelegenheiten und Fragestellungen. Wir helfen Ihnen dabei, gesetzliche Bestimmungen zu verstehen sowie unnötige Steuerzahlungen zu vermeiden. Zudem stehen wir Ihnen gegenüber der Finanzverwaltung als steuerliche Berater zur Seite.
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung. Ganz gleich, welche Einkünfte Sie erzielen, im Rahmen unserer Erstellungsarbeit weisen wir Sie auf die für Sie maßgeblichen steuerlichen Möglichkeiten hin. Für Sie ist sichergestellt, dass die Erklärungen korrekt, vollständig und fristgerecht bearbeitet werden.
Wir beraten Sie bei Ihren Fragen zur Übertragung von Vermögen, bei Themen wie der vorweggenommenen Erbfolge sowie bei erbschaftsteuerlichen Problemstellungen. Im Rahmen dieser Beratung erstellen wir zudem die notwendigen Erklärungen (Feststellungserklärungen sowie Schenkung- und Erbschaftsteuererklärungen).
Aufgrund der Reformierung der Grundsteuer waren Haus- und Grundstücksbesitzer verpflichtet bis zum 31.01.2023 eine Feststellungserklärung abzugeben. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung und Abgabe dieser und weiterer Feststellungs- erklärungen.
Homa & Schulte-Austum Steuerberater PartG mbB
Steuerberatungsgesellschaft
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